Satz
Die Kündigung des Angestellten Diesenreiter wurde von diesem vor Gericht angefochten, weil, so sein Anwalt Dr. Schmuck, der Kündigungsgrund, Diesenreiter habe sich trotz mehrfacher Aufforderung und später Verwarnung durch seinen Arbeitgeber, die Firma Palewitsch & Co AG, geweigert, die Texte auf der Webseite des Unternehmens in einfacher Sprache zu verfassen, nichtig sei. Der Anwalt der Firma Palewitsch & Co AG, Mag. Feiersinger, erklärte hingegen, Diesenreiter habe dem Unternehmen mehrfach Schaden zugefügt, indem es von Kundinnen und Kunden, die einfache Sachverhalte auf der Webseite besonders aufgrund der Verschachtelung von Relativsätzen, die Diesenreiter offensichtlich besonders bevorzuge, nicht verstanden hatten, verklagt worden war. Diesenreiter habe trotz der wohlmeinenden Versuche, ihn zu einer verständlichen Ausdrucksweise zu bringen, nicht verstanden, dass in der Vermittlung von Reinigungskräften die Bildungsferne der Kundinnen und Kunden zu beachten sei und hohe Priorität habe. Als Beleg dafür zitierte Mag. Feiersinger einen Satz, den Diesenreiter für die Webseite des Unternehmens verfasst hatte und der folgendermaßen lautete: »Ihre Unterlagen werden von uns mit höchster Vertraulichkeit, die wir uns von allen Beteiligten, die im modernen Gebäudereinigungswesen, das viele Unternehmen, die diskreten Umgang mit internen Informationen voraussetzen, umfasst, tätig sind, zu erwarten anschicken, behandelt werden.«